Bürgerentscheid Windkraftanlagen am 9. Juni 2024
Ergebnis Bürgerentscheid Bekanntmachung
Stimmzettelmuster Bürgerentscheid 24
Liebe Mitbürger/Innen,
der Marktgemeinderat hatte zuletzt beschlossen, dass in Ergänzung der geplanten Windenergieanlagen in den benachbarten Gemeinden/Gebieten direkt an der Grenze zu Wachenroth dem Grunde nach ebenfalls eine Anlage errichtet werden darf, welche größtenteils auf der gemeindlichen Flurnummer 189 der Gemarkung Weingartsgreuth liegt.
Fristgerecht zur Ladung und Behandlung in der Sitzung am 22.02.2024 wurde ein Antrag mehrerer Gremiumsmitglieder eingereicht, der eine Bürgerbeteiligung zur Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Ochsenmarter /Birkach II in Form eines sog. „Ratsbegehrens“ nach Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorschlägt.
Wörtlich wurde folgende Fragestellung beantragt: „Soll der Markt Wachenroth seine gemeindeeigenen Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen in Windvorranggebieten zur Verfügung stellen“?
Der Bürgerentscheid findet zusammen mit der Europawahl am 9. Juni 2024 statt.
Ihre Gemeindeverwaltung