Bürgerentscheid Windkraftanlagen am 9. Juni 2024

Liebe Mitbürger/Innen,

der Marktgemeinderat hatte zuletzt beschlossen, dass in Ergänzung der geplanten Windenergieanlagen in den benachbarten Gemeinden/Gebieten direkt an der Grenze zu Wachenroth dem Grunde nach ebenfalls eine Anlage errichtet werden darf, welche größtenteils auf der gemeindlichen Flurnummer 189 der Gemarkung Weingartsgreuth liegt.

Fristgerecht zur Ladung und Behandlung in der Sitzung am 22.02.2024 wurde ein Antrag mehrerer Gremiumsmitglieder eingereicht, der eine Bürgerbeteiligung zur Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Ochsenmarter /Birkach II in Form eines sog. „Ratsbegehrens“ nach Art. 18 a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorschlägt.

Wörtlich wurde die Fragestellung beantragt, „ob der Markt Wachenroth die Errichtung von Windenergieanlagen auf seinem Gemeindegebiet zulassen soll“.

Der Bürgerentscheid findet zusammen mit der Europawahl am 9. Juni 2024 statt.

Ihre Gemeindeverwaltung