Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wählen am 09.06.2024 zum zehnten Mal das Europäische Parlament.

Die Wahl muss in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union allgemein, frei, direkt und geheim sein und nach dem Verhältniswahlrecht ablaufen. Darüber hinaus gestaltet aber jedes Mitgliedsland die Wahlen selbst.

Das Europaparlament hat derzeit 705 Sitze, davon 96 aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Sitze der auf die Parteien entfallenden Mandate werden nach den erzielten Stimmen berechnet.

Eine Sperrklausel existiert derzeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörige, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und am 28.04.2024 mit Hauptwohnsitz in Wachenroth gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis von Wachenroth eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigung wird rechtzeitig versandt – hier ist auch der jeweilige Wahlraum angegeben, in dem man seine Stimme abgeben kann.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche.

Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei dem (deutschen) Wahlamt stellen, bei dem sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. (Eingang beim Wahlamt spätestens: 19.05.2024).

Hier können Sie den Antrag herunterladen: Eintragung in das Wählerverzeichnis

 

Besonderheit – Deutsche Staatsangehörige im EU-Ausland:

  • Entweder Antrag beim (deutschen) Wahlamt, bei dem Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren (Eingang beim Wahlamt spätestens: 19.05.2024)

oder

  • im jeweiligen Mitgliedstaat wählen. Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.

 

Wichtig: Man darf nur einmal wählen!

Wahlberechtigt sind in Deutschland lebende Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten (Unionsbürger/innen), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am 09.06.2008 oder früher geboren sind),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende Unionsbürger/Innen aus anderen Mitgliedstaaten können entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen.

Jeder darf nur einmal wählen.

Unionsbürger/Innen, die in Deutschland an der Europawahl 2024 teilnehmen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem (deutschen) Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen einmalig einen förmlichen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 beim Wahlamt des Marktes Wachenroth eingegangen sein.

Das entsprechende Formular für die Aufnahme in das (deutsche) Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 können Sie hier herunterladen: Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Falls Sie bei einer früheren Europawahl schon einen Antrag auf Aufnahme ins (deutsche) Wählerverzeichnis gestellt haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024, sofern Sie nicht zwischenzeitlich in das Ausland verzogen und erneut zurück in die Bundesrepublik Deutschland gezogen sind oder Sie einen Antrag gestellt haben, nicht im (deutschen) Wählerverzeichnis zur Europawahl geführt zu werden.

 

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels starrer, also durch den Wähler nicht veränderbarer Listen.

 Es gibt einen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel darf nur eine Stimme, also ein Kreuz, vergeben werden.

Ihren Wahlraum entnehmen Sie bitte dem per Post zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief.

Die Wahlräume sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie als deutscher Staatsangehöriger Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Länder bringen bitte zusätzlich einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mit.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antragsformular für die Briefwahl aufgedruckt. Briefwahlunterlagen können Sie auch online ab ca. Mitte Mai 2024 bis 06.06.2024, um 18:00 Uhr beantragen: Beantragung Briefwahlunterlagen

Persönlich können Sie Briefwahlunterlagen im Regelfall bis spätestens Freitag, den 07.06.2024, um 18:00 Uhr, im Rathaus beantragen.