Rückschnitt von Bewuchs entlang der Grundstücksgrenzen
Jennifer Hilbig2026-02-05T09:51:56+01:00Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, (unter anderem auch aufgrund der starken Schneefälle in den vergangenen Tagen) dass Büsche, Bäume, Sträucher und Hecken, die entlang der Grundstücksgrenzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen zurückgeschnitten werden müssen. Der Rückschnitt ist besonders dort wichtig, wo Äste oder Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigen oder gar verhindern. Zu beachten ist hierbei, dass die lichte Höhe, innerhalb des Verkehrsraums freizuhalten ist, für Fahrbahnen 4,50 m und für Geh- und Radwege 2,50 m. Ferner ist die gesamte Straßenbreite bis zur Gehweghinterkante freizuhalten. Auch an Straßeneinmündungen nehmen Zweige und Äste oftmals die erforderliche Sicht, was zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führen [...]