Beantragung von Briefwahlunterlagen – Kommunalwahl 2026
Jennifer Hilbig2026-01-12T12:20:49+01:00Wichtige Informationen: Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Briefwahlunterlagen frühestens am 20. Tag vor der Wahl, also ab dem 16. Februar 2026, an die Bürger ausgegeben werden. Die Antragstellung kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Den Ämtern ist der Versand bzw. die Aushändigung der Unterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 gestattet. Sollten Sie sich ab Mitte Februar bis zum Wahltag nicht zuhause aufhalten, tragen Sie bitte auf dem Antrag die Anschrift Ihres Aufenthaltsortes ein. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zu. Bitte denken Sie auch daran, dass bei der Bürgermeisterwahl gegebenenfalls auch eine Stichwahl stattfinden kann. Sofern Sie auch [...]