Abschaffung des Jugendfischereischeines
Jennifer Hilbig2025-02-18T11:30:55+01:00Zum 01.01.2025 wurden einige Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der zugehörigen Ausführungsverordnung geltend gemacht. Der Jugendfischereischein ist abgeschafft, alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz1 BayFiG). Die Jugendlichen müssen keine Fischereiabgabe entrichten. Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Weitere Informationen unter: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2024/zukuenftig-ohne-jugendfischereischein-ans-wasser/index.html