Grundsteuerreform 2025
Jennifer Hilbig2024-11-29T07:56:48+01:00Liebe Bürgerinnen und Bürger, Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31.12.2024. Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Für Grundstücke wurde in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite (https://www.grundsteuer.bayern.de) erstellt, auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden. Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen 01.07.2022 [...]