Aktuelle Nachrichten

Wichtige Mitteilung zum Überlassen / Erben von Schusswaffen

2025-02-27T08:20:00+01:00

Haben Sie Waffen und/oder Munition geerbt, müssen Sie die Inbesitznahme  der Waffen unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt anzeigen. Außerdem müssen Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie das Erbe angenommen haben, die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK), können Sie, sofern Sie ein Bedürfnis auch für die geerbten Waffen nachweisen können (z.B. als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder Waffenhändler oder als Bewachungsunternehmer), die Erbwaffen darin eintragen lassen. Auskünfte erteilen telefonisch: Roland [...]

Wichtige Mitteilung zum Überlassen / Erben von Schusswaffen2025-02-27T08:20:00+01:00

Führerschein-Pflichtumtausch – Die nächste Frist endet am 19.01.2026

2025-02-20T17:14:03+01:00

Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 (Feld 4a auf dem Führerschein) sind bis spätestens 19.01.2026 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein zu tauschen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Die Umtauschfristen für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen. Wer die Umtauschfrist versäumt hat, riskiert ein Verwarngeld. Die Führerscheinstelle ruft Betroffene nochmals dazu auf, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Aktuell müssen Personen, die einen zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Kartenführerschein besitzen, [...]

Führerschein-Pflichtumtausch – Die nächste Frist endet am 19.01.20262025-02-20T17:14:03+01:00

Abschaffung des Jugendfischereischeines

2025-02-18T11:30:55+01:00

Zum 01.01.2025 wurden einige Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der zugehörigen Ausführungsverordnung geltend gemacht.  Der Jugendfischereischein ist abgeschafft, alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz1 BayFiG). Die Jugendlichen müssen keine Fischereiabgabe entrichten. Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Weitere Informationen unter: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2024/zukuenftig-ohne-jugendfischereischein-ans-wasser/index.html

Abschaffung des Jugendfischereischeines2025-02-18T11:30:55+01:00

So lange wie möglich daheim leben

2025-02-13T17:38:51+01:00

11. Februar 2025:  Neun neue ehrenamtliche Wohnberater vorgestellt Sie helfen, um so lange wie möglich daheim wohnen zu können: Das Team der ehrenamtlichen Wohnberatung des Landkreises auf einen Blick. Foto: Christina Schnitzerlein-Henkel/LRA ERH. Erlangen-Höchstadt Möglichst lange und selbstständig zu Hause wohnen zu können – das ist ein Wunsch, den viele Menschen haben. Bei einem akuten Hilfe- oder Pflegebedarf können plötzlich Barrieren im eigenen Wohnumfeld auftreten, die diesem Bedürfnis im wahrsten Sinne des Wortes im Wege stehen. Hilfe und Unterstützung bieten hier die ehrenamtlich tätigen Wohnberaterinnen und Wohnberater des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Neun neue und geschulte Mitglieder unterstützen nun das bestehende Team. Insgesamt [...]

So lange wie möglich daheim leben2025-02-13T17:38:51+01:00

Abfallkalender 2025

2025-01-16T09:12:22+01:00

Wer noch keinen Abfallkalender für 2025 hat, kann sich gern noch ein Exemplar im Foyer des Rathauses Wachenroth zu den bekannten Öffnungszeiten abholen. Die Gemeindeverwaltung

Abfallkalender 20252025-01-16T09:12:22+01:00

Wasser- und Kanalgebührenabrechnung 2024

2025-01-13T11:44:52+01:00

Wasser- und Kanalgebührenabrechnung 2024 Die Wasser- und Kanalgebührenabrechnungen für das Jahr 2024 wurden am 10.01.2024 verschickt. Den neuen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) und zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) vom 12.12.2024 des Marktes Wachenroth (Veröffentlichungen im Amtsblatt in der Sonderausgabe vom 27.12.2024 oder auf unserer Homepage unter Ortsrecht) können Sie die Tarifänderungen ab 01.01.2025 entnehmen. Die Abschläge für die Vorauszahlungen 2025 wurden aufgrund der Tarifänderungen ab 01.01.2025, gem. der BGS/WAS vom 12.12.2024 (Verbrauchsgebühr von bisher 0,80 € pro m³auf 1,47 € pro m³) und der BGS/EWS vom 12.12.2024 (Schmutzwassergebühr von 2,60 € pro m³ auf 2,31 € pro m²) entsprechend angepasst. Die [...]

Wasser- und Kanalgebührenabrechnung 20242025-01-13T11:44:52+01:00

Rathaus-Außenstelle in der ehem. Sparkasse

2025-06-23T12:01:33+02:00

Zur Information: Die Sachgebiete: Personalamt, Rentenamt, Versicherungen und Soziales bei Frau Sylvia Wernsdorfer befinden sich ab sofort in der Rathaus Außenstelle (ehem. Sparkasse) in der Hauptstraße 24, 96193 Wachenroth. DigiFit Ebenso finden die DigiFit-Treffen mit den Beratern ab sofort  in der Rathaus-Außenstelle statt. Ihre Gemeindeverwaltung  

Rathaus-Außenstelle in der ehem. Sparkasse2025-06-23T12:01:33+02:00

„EIS für ALLE – jederzeit in Wachenroth! 

2024-12-20T09:08:55+01:00

Wir freuen uns über den neuen Eisautomaten! Ihr findet diesen am Dorfplatz, direkt neben dem Christbaum. Probiert das mit viel Liebe handgemachte Eis aus der Eiswerkstatt vom Casa in Würzburg!  Lust auf Lebkuchen Eis mit selbstgemachten Lebkuchen oder Apple Crumble? Genießt und teilt die Freude in Form eines Eisbechers.“                                                                                                                                                                      

„EIS für ALLE – jederzeit in Wachenroth! 2024-12-20T09:08:55+01:00

Grundsteuerreform 2025

2024-11-29T07:56:48+01:00

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31.12.2024. Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Für Grundstücke wurde in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite (https://www.grundsteuer.bayern.de) erstellt, auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden. Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen 01.07.2022 [...]

Grundsteuerreform 20252024-11-29T07:56:48+01:00
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