Führerschein-Pflichtumtausch
Nicolas König2026-02-13T10:45:52+01:00Führerschein-Pflichtumtausch Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der graue, rosa bzw. unbefristete Karten-Führerschein seine Gültigkeit. Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, für den kann der Besitz eines Kartenführerscheins vorteilhaft sein. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine müssen im Ausland zwar noch akzeptiert werden. Im Einzelfall kann es aber zu Problemen bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeuges kommen, weil die alten Dokumente meist deutliche Gebrauchsspuren aufweisen oder das Bild veraltet ist. Hier kann ein vorzeitiger Umtausch in das aktuelle Führerscheinformat vorteilhaft [...]