Einführung eines Digitalen Amtsblattes ab dem 01.01.2025

2024-11-29T07:57:39+01:00

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass alle rechtsverbindlichen Veröffentlichungen, insbesondere alle amtlichen Bekanntmachungen (z. B. Satzungen, Verordnungen, Wahlbekanntmachungen, usw.) ab dem 01.01.2025 im Digitalen Amtsblatt auf der Internetseite des Marktes Wachenroth (https://wachenroth.de) unter der Rubrik „Digitales Amtsblatt“ bekannt gemacht werden. Dies hat den Vorteil, dass rechtsverbindliche Veröffentlichungen sofort bekannt gemacht werden können und nicht erst die 14-tägige Ausgabe des bisherigen Amtsblattes abgewartet werden muss. Die Veröffentlichungen erscheinen dann auch gleichzeitig in den Heimat Info-App. Das bisherige Druckwerk „Amts- und Mitteilungsblatt“ wird ab dem 01.01.2025 deshalb nur noch „Mitteilungsblatt“ heißen. Dort werden die oben genannten Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Information wie bisher veröffentlicht. [...]