Hier haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Anträge und Formulare auch direkt an Ihrem PC auszufüllen.
Informationen aus dem Sachgebiet „Kommunale Abfallwirtschaft“ erhalten Sie hier >>bitte anklicken
Als Ansprechpartner im Rathaus steht Ihnen Frau Jennifer Hilbig unter der Telefonnummer 09548/982026-18 oder per E-mail zur Verfügung.
Als Ansprechpartner im Rathaus steht Ihnen Herr Thomas Schuberth unter der Telefonnummer 09548/982026-17 oder per E-Mail zur Verfügung.
- Allgemeine Hinweise
- Bauantrag
- Erläuterung Bauantrag
- Kriterienkatalog
- Baubeschreibung
- Beseitigungsanzeige
- Erläuterung Beseitigung
- Abstandsflächenübernahme
- Erläuterung Abstandsflächenübernahme
- Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen
- Baubeginnsanzeige
- Bescheinigung Brandschutz I
- Bescheinigung Brandschutz II
- Bescheinigung Brandschutz III
- Bescheinigung Einhaltung der festgelegten Grundfläche
- Bescheingung Baugrund
- Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
- Antrag auf isolierte Befreiung
Staatliche Fischerprüfung
Nähere Informationen zur Fischerprüfung gibt es auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter Fischereiprüfung
>> Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
>>Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Als Ansprechpartner im Rathaus steht Ihnen Frau Frau Harrer unter der Telefonnummer 09548/982026-13 oder per E-Mail zur Verfügung.
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Jennifer Hilbig, Tel. 09548/982026-18 oder per mail an: j.hilbig@wachenroth.de
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Melanie Harrer, Tel. 09548/982026-13 oder per email an: ewo@wachenroth.de
HINWEIS zum Führungszeugnis beantragen
Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren
beim Bundesamt für Justiz. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und
auch den „Online-Antrag Führungszeugnis“ (anklicken)“.
Sie benötigen für den Onlineantrag nur Ihren Personalausweis mit freigeschalteter
Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit der Ausweis-App. Der Online-Dienst führt
Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung. In wenigen Schritten haben Sie Ihr Führungszeugnis
schnell und sicher beantragt. Das Führungszeugnis bekommen Sie per Post vom Bundesamt
für Justiz zugeschickt.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, ein Führungszeugnis online zu beantragen, kommen Sie
bitte persönlich zu, denn allgemeinen Öffnungszeiten in das Einwohnermeldeamt.
Nationales Führungszeugnis (§30 BZRG)
Das nationale Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Es wird für private oder behördliche Zwecke ausgestellt.
Erweitertes Führungszeugnis (§30a BZRG)
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur dann erforderlich, wenn es für eine berufliche ehrenamtliche
oder sonstige kinder- und jugendnahe Tätigkeit benötigt wird. Es muss eine
schriftliche Aufforderung der Stelle vorliegen, die das erweiterte, Führungszeugnis
verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Wird eine solche schriftliche Aufforderung nicht vorgelegt, darf der Antrag auf Erteilung eines
erweiterten Führungszeugnisses nicht entgegengenommen werden.
Europäisches Führungszeugnis (§30b BZRG)
Bürgerinnen und Bürger, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines
oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis
beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis.
Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über
Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der
Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Voraussetzungen
Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Wachenroth
Mindestalter: 14 Jahre
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Sylvia Wernsdorfer, Tel. 09548/982026-12 oder per email an: s.wernsdorfer@wachenroth.de
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Jennifer Hilbig, Tel. 09548/982026-18 oder per email an: j.hilbig@wachenroth.de
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Sylvia Wernsdorfer, Tel. 09548/982026-12 oder per email an: s.wernsdorfer@wachenroth.de
Informationen erhalten Sie unter der Tel. 09548/982026-0 oder per E-Mail an info@wachenroth.de
Als Ansprechpartner im Rathaus steht Ihnen Frau Harrer unter der Telefonnummer 09548/982026-13 oder per E-Mail zur Verfügung.
Einwohnermeldeamt:
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
- Hinweise zu den Übermittlungssperren
- Wohnungsgeberbestätigung
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Passbilder jetzt auch direkt vor Ort möglich – Kosten: 6 €
Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, Passbilder direkt
vor Ort im Rathaus anfertigen zu lassen. Dies bietet vor allem bei der Beantragung
von Ausweisdokumenten eine praktische und zeitsparende Lösung.
Auch Lichtbilder von Kleinkindern und Säuglingen können unkompliziert
vor Ort erstellt werden.
Für Passbilder, die direkt im Rathaus aufgenommen werden, fällt eine zusätzliche
Gebühr in Höhe von 6,00 € an.
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Passamt:
Online-Ausweisfunktion
Bürgerinnen und Bürger, die einen deutschen Personalausweis, eID-Karte oder
elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, können dessen Online-Ausweisfunktion nutzen.
Damit können Sie sich beispielsweise für Behördengänge online ausweisen.
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
beliebig oft zu Hause oder
wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, im Passamt des Marktes Wachenroth.
Im Passamt wird Ihnen geholfen, wenn
Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
Sie Ihre PIN vergessen haben oder
die PIN blockiert ist.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) erhalten Sie auf der Seite:
https://www.personalausweisportal.de
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Informationen erhalten Sie unter der Tel. 09548/982026-0 oder per E-Mail an info@wachenroth.de
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Daniela Willert, Tel. 09548/982026-15 oder per E-Mail an d.willert@wachenroth.de
Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original an den Markt Wachenroth gegeben werden muss.
Informationen erhalten Sie unter der Tel. 09548/982026-0 oder per E-Mail an: info@wachenroth.de
Informationen erhalten Sie unter der Tel. 09548/982026-0 oder per E-Mail an info@wachenroth.de
Ansprechpartner im Rathaus: Frau Daniela Willert, Tel. 09548/982026-15 oder per E-Mail an d.willert@wachenroth.de
Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original an den Markt Wachenroth gegeben werden muss.
