Rathausserviceportal

Zahlreiche Verwaltungsformalitäten können bequem von zu Hause aus erledigt werden.

Sicherheit

Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Wachenroth die Firma Komuna GmbH in Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt.

Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL. Wir werden dieses Angebot für Sie ständig verbessern und erweitern.

Fundamt

Haben Sie etwas verloren oder gefunden?

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter/Innen des Rathauses Wachenroth.

 

Führungszeugnis / Gewerbezentralregister

Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie ganz bequem das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz.
Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den „Online-Antrag Führungszeugnis“ (anklicken)“.
Sie benötigen für den Onlineantrag nur Ihren Personalausweis mit freigeschalteter
Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit der Ausweis-App.
Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung. In wenigen Schritten
haben Sie Ihr Führungszeugnis schnell und sicher beantragt.
Das Führungszeugnis bekommen Sie per Post vom Bundesamt für Justiz zugeschickt.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, ein Führungszeugnis online zu beantragen, kommen
Sie bitte persönlich zu, denn allgemeinen Öffnungszeiten in das Einwohnermeldeamt.

Nationales Führungszeugnis (§30 BZRG)
Das nationale Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. 
Es wird für private oder behördliche Zwecke ausgestellt.

Erweitertes Führungszeugnis (§30a BZRG)
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur dann erforderlich, wenn es für eine berufliche ehrenamtliche 
oder sonstige kinder- und jugendnahe Tätigkeit benötigt wird. Es muss eine schriftliche Aufforderung 
der Stelle vorliegen, die das erweiterte, Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, 
dass die Voraussetzungen vorliegen.

Wird eine solche schriftliche Aufforderung nicht vorgelegt, darf der Antrag auf Erteilung eines 
erweiterten Führungszeugnisses nicht entgegengenommen werden.

Europäisches Führungszeugnis (§30b BZRG)
Bürgerinnen und Bürger, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines 
oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, 
erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. 
Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung 
über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, 
der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Wachenroth

  • Mindestalter: 14 Jahre