Wichtige Informationen:
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Briefwahlunterlagen
frühestens am 20. Tag vor der Wahl, also ab dem 16. Februar 2026,
an die Bürger ausgegeben werden. Die Antragstellung
kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen.
Den Ämtern ist der Versand bzw. die Aushändigung der Unterlagen
erst ab dem 16. Februar 2026 gestattet. Sollten Sie sich ab
Mitte Februar bis zum Wahltag nicht zuhause aufhalten, tragen
Sie bitte auf dem Antrag die Anschrift Ihres Aufenthaltsortes ein.
Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift zu.
Bitte denken Sie auch daran, dass bei der Bürgermeisterwahl
gegebenenfalls auch eine Stichwahl stattfinden kann.
Sofern Sie auch hier die Briefwahlunterlagen möchten, können Sie
das gleich bei der Beantragung für den ersten Wahlgang mit
angeben.
Die Antragstellung für die Briefwahlunterlagen kann wie gewohnt
über das Ausfüllen des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung,
dem abgedruckten QR-Code oder über unsere Homepage unter
Briefwahl/Kommunalwahl2026 erfolgen.