Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen. Betroffen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen.
Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37,00 € auf 46,00 €. Antragstellende unter 24 Jahren zahlen künftig 27,60 € statt bislang 22,80 €.
Warum die Gebühren steigen
Grund für die Anpassung ist eine deutschlandweite Kostensteigerung im Ausweiswesen. Gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten machen eine Neuregelung erforderlich. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zudem in höhere Sicherheitsstandards und den weiteren Ausbau digitaler Prozesse investiert werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand.
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