Wir möchten Ihnen mitteilen, dass alle rechtsverbindlichen Veröffentlichungen,
insbesondere alle amtlichen Bekanntmachungen
(z. B. Satzungen, Verordnungen, Wahlbekanntmachungen, usw.)
ab dem 01.01.2025 im Digitalen Amtsblatt auf der Internetseite
des Marktes Wachenroth (https://wachenroth.de) unter der Rubrik
„Digitales Amtsblatt“ bekannt gemacht werden.
Dies hat den Vorteil, dass rechtsverbindliche Veröffentlichungen
sofort bekannt gemacht werden können und nicht erst die 14-tägige Ausgabe
des bisherigen Amtsblattes abgewartet werden muss. Die Veröffentlichungen
erscheinen dann auch gleichzeitig in den Heimat Info-App.
Das bisherige Druckwerk „Amts- und Mitteilungsblatt“ wird
ab dem 01.01.2025 deshalb nur noch „Mitteilungsblatt“ heißen.
Dort werden die oben genannten Bekanntmachungen und
Veröffentlichungen zur Information wie bisher veröffentlicht.
Zum eindeutigen Nachweis der rechtsverbindlichen Bekanntgabe ist künftig
im Anschluss an den Text der jeweiligen Veröffentlichung ein abschließender
Bekanntmachungsvermerk angebracht, aus dem Zeitpunkt und
Ort der Bekanntmachung zu entnehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Reiner Braun
Erster Bürgermeister