Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen
veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung
endet am 31.12.2024.

Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen.
Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Für Grundstücke wurde in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein
aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite
(https://www.grundsteuer.bayern.de) erstellt,
auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden.

Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen 01.07.2022 und
30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue
Grundsteuermessbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuermessbescheid
noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich mit dem
Finanzamt Erlangen in Verbindung zu setzen.

Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt Erlangen
erhalten haben, schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort
berücksichtigten Grund-, Wohn und Nutzflächen? Bei Zweifel über die Höhe des
Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach. Der Markt Wachenroth
ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.

Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Marktes Wachenroth liegen bei ca. 395.000,00 €,
davon entfallen auf die Grundsteuer B (Grundstücke) 350.000,00 € und auf
die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) rund 45.000,00 €.

Die Grundsteuereinnahmen fließen vollständig in die Finanzierung der kommunalen
Infrastruktur und tragen somit wesentlich dazu bei, die Leistungen der kommunalen
Daseinsvorsorge (z. B. Straßenbau, Kindertageseinrichtungen, Feuerwehr usw.)
zu gewährleisten.

Neue Hebesätze ab 2025

Der Marktgemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen, zuletzt am 14.11.2024
mit den neuen Grundsteuer-Hebesätzen ab 2025 befasst. Dabei hat er beschlussmäßig
festgestellt, dass der aufgrund der Grundsteuerreform voraussichtliche aufkommende
Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer A 550 % (bis 2024 450 %) und für
die Grundsteuer B 250 % (bis 2024 450 %) betragen wird. Aufgrund verschiedener
Berechnungsmodelle wurde sich für die oben genannten Hebesätze entschieden,
da diese den aufkommensneutralen Hebesätzen entsprechen, die von der Politik
gewünscht wurden. Die Hebesätze werden im Herbst 2025 noch einmal überprüft
und ggf. angepasst.

Die tatsächliche Höhe der jeweils zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem
individuellen Grundsteuerbescheid hervor. Der Markt Wachenroth wird voraussichtlich
Anfang Januar an alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer die jeweiligen
Grundsteuerbescheide verschicken.

Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem
Finanzamt gemachten Angaben (Grundsteuermessbetrag),
multipliziert mit dem Hebesatz des Marktes Wachenroth.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, den Versand der
Grundsteuerbescheide abzuwarten. Bei Fragen möchten wir Sie bitten,
diese per Mail an info@wachenroth.de zu senden.

Wichtige Hinweise:
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate mit der Gemeindekasse behalten
selbstverständlich weiterhin ihre Gültigkeit.

Die erste Abbuchung des neu festgesetzten Abschlages erfolgt erstmals
zum 15.02.2025.

Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die
Festsetzung der Grundsteuer durch den Markt Wachenroth darstellt,
ist ausschließlich das Finanzamt (Adresse siehe Grundsteuermessbescheid)
der richtige Ansprechpartner.

Unter folgendem Link kann die Hebesatzsatzung eingesehen werden.