Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 (Feld 4a auf dem Führerschein)
sind bis spätestens 19.01.2026 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein zu tauschen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten
Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt.
Die Umtauschfristen für Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen.
Wer die Umtauschfrist versäumt hat, riskiert ein Verwarngeld. Die Führerscheinstelle ruft
Betroffene nochmals dazu auf, umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Aktuell
müssen Personen, die einen zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Kartenführerschein besitzen,
den Führerschein tauschen. Hier läuft die Umtauschfrist noch bis 19. Januar 2026. Das für die
Umtauschfrist relevante Ausstelldatum des Führerscheins ist auf der Führerscheinvorderseite
unter Feld 4a vermerkt. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf,
möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den
Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/
Antrag stellen
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem
aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein
(jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes
Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Es besteht auch die Möglichkeit,
den Antrag online über das Bürgerserviceportal des Landkreises
(https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerlangenhoechstadt/) zu übermitteln.
Für die anfallenden Antragsgebühren erhalten Antragsteller eine Kostenrechnung und sobald der
neue Führerschein vorliegt, auch eine Abholbenachrichtigung per Post. Die Bearbeitungszeit hängt
vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im
Regelfall vier bis sechs Wochen.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen
der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sind unter
https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ verfügbar.
Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus.
Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.