Aktuelle Informationen

Jugendschöffenwahl

👨‍‍⚖️Jugendschöffen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt gesucht 👩‍‍⚖️

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Laien-Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erlangen und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingesetzt.

Voraussetzungen erfüllen
Interessenten sollen unparteilich, selbständig und urteilsfähig sein. Auch gesundheitlich müssen sie in der Lage sein, das Ehrenamt für fünf Jahre zuverlässig auszuüben. Jugendschöffe kann nur sein, wer im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ausreichend Deutsch kann und nicht vorbestraft ist. Außerdem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sich beispielsweise haupt- oder ehrenamtlich in Jugendverbänden, Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, in der Schule oder privat als Betreuer oder Erzieher engagieren. Bestimmte Berufsgruppen werden nicht bevorzugt, generell sollen geeignete Personen aus allen Bevölkerungskreisen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen
Mehr Informationen zu diesem Ehrenamt, Voraussetzung und Tätigkeit erhalten Interessierte bei Miriam Wagner unter der Telefonnummer 09131/803-1500 und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier auf der Seite.