Beim Bekleben von öffentlichen Eigentum, insbesondere öffentlichen Verkehrszeichen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit 😡 (gem. § 118 OWiG), welche auch mit Geldbuße geahndet werden kann!

Wir bitten hiermit nochmal ausdrücklich, keine Aufkleber im öffentlichen Raum anzubringen oder Verkehrszeichen o. ä. zu besprühen!

Gerne können Sie Hinweise oder Beobachtungen bezüglich des Beklebens von Verkehrszeichen oder anderem öffentlichem Eigentum an den Markt Wachenroth melden an info@wachenroth.de oder telefonisch beim Ordnungsamt 09548/982026-11 oder 1. Bürgermeister 09548/982026-10.