Führerschein-Pflichtumtausch

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt,

müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen,

unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der graue, rosa bzw.

unbefristete Karten-Führerschein seine Gültigkeit.

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, für den kann der Besitz eines Kartenführerscheins

vorteilhaft sein. Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine müssen im Ausland zwar noch

akzeptiert werden. Im Einzelfall kann es aber zu Problemen bei Polizeikontrollen oder beim

Mieten eines Fahrzeuges kommen, weil die alten Dokumente meist deutliche Gebrauchsspuren

aufweisen oder das Bild veraltet ist. Hier kann ein vorzeitiger Umtausch in das aktuelle

Führerscheinformat vorteilhaft sein.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres persönlichen Umtauschzeitpunkts, dass die Gültigkeit der

seit dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet ist.

Die Befristung beginnt in der Regel mit dem Tag der Bestellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei.

Zudem beachten Sie bitte die im Folgenden genannten Ausnahmen hinsichtlich der Umtauschpflicht.

Flyer Pflichtumtausch Führerschein 2026

Antrag Ausstellung neuer Führerschein