Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen 
 veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung 
 endet am 31.12.2024.
Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. 
 Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Für Grundstücke wurde in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. 
 Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein 
 aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite 
 (https://www.grundsteuer.bayern.de) erstellt,
 auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden.
Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen 01.07.2022 und 
 30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue 
 Grundsteuermessbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuermessbescheid 
 noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich mit dem 
 Finanzamt Erlangen in Verbindung zu setzen.
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt Erlangen 
 erhalten haben, schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort
  berücksichtigten Grund-, Wohn und Nutzflächen? Bei Zweifel über die Höhe des 
 Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach. Der Markt Wachenroth 
 ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.
Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Marktes Wachenroth liegen bei ca. 395.000,00 €, 
 davon entfallen auf die Grundsteuer B (Grundstücke) 350.000,00 € und auf
  die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) rund 45.000,00 €.
Die Grundsteuereinnahmen fließen vollständig in die Finanzierung der kommunalen 
 Infrastruktur und tragen somit wesentlich dazu bei, die Leistungen der kommunalen 
 Daseinsvorsorge (z. B. Straßenbau, Kindertageseinrichtungen, Feuerwehr usw.) 
 zu gewährleisten.
Neue Hebesätze ab 2025
Der Marktgemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen, zuletzt am 14.11.2024 
 mit den neuen Grundsteuer-Hebesätzen ab 2025 befasst. Dabei hat er beschlussmäßig 
 festgestellt, dass der aufgrund der Grundsteuerreform voraussichtliche aufkommende 
 Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer A 550 % (bis 2024 450 %) und für
  die Grundsteuer B 250 % (bis 2024 450 %) betragen wird. Aufgrund verschiedener 
 Berechnungsmodelle wurde sich für die oben genannten Hebesätze entschieden, 
 da diese den aufkommensneutralen Hebesätzen entsprechen, die von der Politik
  gewünscht wurden. Die Hebesätze werden im Herbst 2025 noch einmal überprüft 
 und ggf. angepasst.
Die tatsächliche Höhe der jeweils zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem 
 individuellen Grundsteuerbescheid hervor. Der Markt Wachenroth wird voraussichtlich 
 Anfang Januar an alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer die jeweiligen 
 Grundsteuerbescheide verschicken.
Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem 
 Finanzamt gemachten Angaben (Grundsteuermessbetrag), 
 multipliziert mit dem Hebesatz des Marktes Wachenroth.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, den Versand der 
 Grundsteuerbescheide abzuwarten. Bei Fragen möchten wir Sie bitten, 
 diese per Mail an info@wachenroth.de zu senden.
Wichtige Hinweise:
 Bestehende SEPA-Lastschriftmandate mit der Gemeindekasse behalten 
 selbstverständlich weiterhin ihre Gültigkeit.
Die erste Abbuchung des neu festgesetzten Abschlages erfolgt erstmals 
 zum 15.02.2025.
Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die 
 Festsetzung der Grundsteuer durch den Markt Wachenroth darstellt, 
 ist ausschließlich das Finanzamt (Adresse siehe Grundsteuermessbescheid) 
 der richtige Ansprechpartner.
Unter folgendem Link kann die Hebesatzsatzung eingesehen werden.
 
  
 