Bitte prüfen Sie umgehend nach Erhalt Ihren vom Finanzamt
zugestellten Einheitswertbescheid auf Richtigkeit der Angaben.

Wenn Sie dem darauf festgesetzten Einheitswert nicht zustimmen,
müssen Sie fristgerecht EINSPRUCH beim Finanzamt einlegen;
falls Sie erst den Bescheid des Marktes Wachenroth abwarten und
daraufhin Widerspruch einlegen, kann dies dazu führen,
dass Ihre Einspruchsfrist beim Finanzamt bereits vorüber ist!
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider keine Aussage treffen,
wie sich die Hebesätze unserer Gemeinde zum Jahr 2025 verändern werden.
Sobald uns seitens der Finanzbehörde rechtssichere Zahlen zur Verfügung
gestellt werden, können wir entsprechende Berechnungen durchführen
und die Hebesätze möglichst so anpassen, dass die Höhe der Grundsteuer,
wie vom Gesetzgeber gefordert, aufkommensneutral wird.
Nähere Information zur neuen Grundsteuer finden
Sie auf der Homepage www.grundsteuer.bayern.de