Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute und -datum
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

 

Es wird auch empfohlen, die Unterschriften der Eltern bzw. des Elternteils amtlich bestätigen zu lassen. In diesem Fall darf die Unterschrift erst im Rathaus abgegeben werden, da sonst keine amtliche Bestätigung erfolgen kann.

Wir weisen darauf hin, dass die Reisevollmacht keine Garantie ist, dass es bei der Reise des Minderjährigen nicht zu Nachteilen kommen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie hier >> Auswärtiges Amt