Bitte überprüfen Sie schon jetzt, ob Ihre Reisepapiere (Reisepass, Personalausweis) noch gültig sind. Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden.
Wichtiger Hinweis für Kinderreisepässe:
Durch eine Änderung im Passgesetz wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1.1.2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit muss je nach Reiseziel ein Personalausweis oder ein biometrischer Reisepass beantragt werden.
Familien, die eine Reise planen, wird deshalb empfohlen, die Reisedokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Für welches Reiseziel welches Reisedokument benötigt wird, ist den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de zu entnehmen.
Weitere Informationen, was bei Reisedokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu beachten ist, erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de.
Auch wer nicht in den Urlaub fährt, ist verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.
Bitte beachten:
Die Ausweisdokumente müssen persönlich beantragt werden, der alte Pass bzw. Personalausweis ist dabei vorzulegen. In einzelnen Fällen ist auch die Vorlage des Familienstammbuchs bzw. die Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig.
Für die Antragstellung wird immer ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Gebühren:
Reisepass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 70,00 €
vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Expresspass unter 24 Jahren 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahren 92,00 €
Personalausweis über 24 Jahre 37,00 €
Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €