Haben Sie Waffen und/oder Munition geerbt, müssen Sie die Inbesitznahme
der Waffen unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde im
Landratsamt Erlangen-Höchstadt anzeigen.
Außerdem müssen Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie das Erbe
angenommen haben, die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass
gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine
bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte beantragen.
Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK), können Sie,
sofern Sie ein Bedürfnis auch für die geerbten Waffen nachweisen können
(z.B. als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler,
Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder
Waffenhändler oder als Bewachungsunternehmer), die Erbwaffen darin eintragen lassen.
Auskünfte erteilen telefonisch:
Roland Bauer (Buchstaben A-K) unter der 09131/803–1618 und
Stefan Gorny (Buchstaben L-Z) unter 09131/803–1619