In Bayern werden insgesamt rund 120 000 Personen in etwa 60 000 zufällig
ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen
und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. Im Laufe
des Jahres haben bereits etwa 70 000 Personen an der Erhebung teilgenommen,
rund 50 000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten.
Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten
vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur
Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder
als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG).
Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die
ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet.
Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird
durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus
erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für
statistische Zwecke verwendet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mikrozensus_Halbzeit

https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2024/pm226/index.html