Wir möchten Sie dringend darauf hinweisen, (unter anderem auch aufgrund der starken Schneefälle
in den vergangenen Tagen) dass Büsche, Bäume, Sträucher und Hecken, die entlang der
Grundstücksgrenzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen zurückgeschnitten werden müssen.
Der Rückschnitt ist besonders dort wichtig, wo Äste oder Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigen
oder gar verhindern. Zu beachten ist hierbei, dass die lichte Höhe, innerhalb des Verkehrsraums freizuhalten ist,
für Fahrbahnen 4,50 m und für Geh- und Radwege 2,50 m. Ferner ist die gesamte Straßenbreite
bis zur Gehweghinterkante freizuhalten.
Auch an Straßeneinmündungen nehmen Zweige und Äste oftmals die erforderliche Sicht, was zu erheblichen
Verkehrsgefährdungen führen kann. Überhängende Äste und Zweige sind aber auch aus Rücksicht
auf Fußgänger und Radfahrer zurückzuschneiden.
Gerade bei Regen und Schnee behindern die dann noch tiefer auf Bürgersteige und Radwege
hängenden Zweige Passanten und Radler erheblich oder stürzen gar auf die öffentlichen Verkehrsflächen.
Soweit sichtbehindernde Anlagen bereits bestehen, sind diese bzw. die von ihnen ausgehenden
Verkehrsbeeinträchtigungen sofort zu beseitigen! Bei Unfällen, die durch Sichtbehinderungen
verursacht werden, haftet der Grundstückseigentümer!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt