Energiesparplan
Sylvia Wernsdorfer2022-08-25T15:03:17+02:00Das Bundeskabinett hat sich am 24.8.2022 mit zwei Energieeinsparverordnungen befasst. 1. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Diese Verordnung bedarf keines Beschlusses des Bundestags oder Bundesrats und soll zum 1. September in Kraft treten. 2. Mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV); sie soll 2 Jahre gültig sein. Sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Die Verordnungen enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie insgesamt für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung [...]