Bekanntmachung

Am Donnerstag den 07.12.2023, um 18:30 Uhr, findet in der Ebrachtalhalle eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung statt.

 

Tagesordnung:

1.)       Begrüßung

 

2.)       Bericht des Bürgermeisters

 

3.)       Behandlung der schriftlich eingereichten Anregungen und Anfragen

 

4.)       Der Bürger hat das Wort

 

Zu dieser Bürgerversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde recht herzlich eingeladen.

 

Anträge für diese Bürgerversammlung sind bis spätestens Donnerstag, 30. November 2023 bei der Gemeinde einzureichen.

 

 

Auszug aus der Gemeindeordnung:

Art. 18

Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)

1) 1 In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen…

(2) … 2 Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben…

(3) 1 Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. 2 Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen; der Vorsitzende soll einem Vertreter der Aufsichtsbehörde auf Verlangen das Wort erteilen. 3 Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.

(4) 1 Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Wachenroth, 16.11.2023

Reiner Braun

1. Bürgermeister